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Einsprüche gegen Verwaltungsstrafmaßnahmen
Widerspruch gegen Verstöße der Straßenverkehrsordnung, gegen Protokolle der Verwaltungspolizei oder einer öffentlichen Einrichtung und gegen Steuerbescheide;
Consulenza e assistenza, giudiziale e stragiudiziale, per opposizioni di qualsiasi natura a verbali o provvedimenti della Pubblica Amministrazione, dalla semplice “contravvenzione stradale” alle violazioni di leggi, regolamenti, ordinanze di natura Comunale o Regionale;
Gerichtlicher und außergerichtlicher Rechtsbeistand und Unterstützung bei jeglichem Widerspruch gegen die Protokolle oder Maßnahmen der öffentlichen Verwaltungen, von einfachen „Verkehrsdelikten“ bis hin zu Verstößen gegen Gesetze, Vorschriften, kommunale oder regionale Verordnungen;
Gerichtliche und außergerichtliche Beratung und Unterstützung im Bereich Steuerbescheid;
Liegt ein formeller Mangel in der Handlung oder Benachrichtigung vor, können sie innerhalb von 30 Tagen nach Benachrichtigung angefochten werden und 60 Tage für im Ausland ansässige Personen bei Verwaltungssanktionen.
Siehe auch:
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