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Entwurf, Interpretation und Konsultation von nationalen und internationalen Verträgen, internationalen Transaktionen und Operationen.
Gerichtliche und Außergerichtliche Beratung und Assistenz zu Verträgen, unter anderem von der Pflichterfüllung bis hin zur Aufhebung und Schadensersatz bei Vertragsbruch.
Die vertragliche Autonomie im internationalen Kontext kann sowohl in Bezug auf das Vertragsgesetz als auch in Bezug auf die Intervention des Richters nach dem iurisdictio in Bezug auf den Rechtstreit ausgeführt werden.
Tatsächlich können die Parteien sowohl das Gesetz, das ius, das auf ihren Vertrag angewendet werden soll, als auch den Ort, das Forum, das für die Beilegung eines möglichen Streits verantwortlich ist, auswählen.
Siehe auch:
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