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Freiwillige Gerichtsbarkeit: Vormundschaft, rechtliche Betreuungs- und Vorsorgevollmacht, Pflegschaft, Zwangsmaßnahmen, Handlungsunfähigkeit

Wir beschäftigen uns mit Problemen in Bezug auf familiäre Situationen, in denen Ereignisse genetischer, pathologischer, körperlicher Behinderung, geistiger Behinderung auftreten oder sogar bei Minderjährigen oder älteren Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, sich um ihre eigenen Bedürfnisse zu kümmern, mit  Persönlichkeits- oder Sinnesstörungen, sowie Drogenabhängigkeit.

Je nach konkretem Fall ist es zum bestmöglichen Schutz der Familie und der interessierten Partei möglich, Rückgriff zu nehmen, um das Vermögen vor möglichen Auflösungen zu schützen, je nach Schwere der Gegebenheiten kann von dem schwerwiegendsten bis zum geringsten Sachverhalt auf das Verbot, die Arbeitsunfähigkeit oder Betreuungsverfügung zurückgegriffen werden.

Unsere Anwaltskanzlei kümmert sich um die Ernennung des Vormunds, des Kurators oder des Unterstützungsverwalters und übernimmt auch die direkte Aufgabe für die Verwaltung des Vermögens, unter richterlicher Kontrolle und mit Berichtspflicht.

Siehe auch:

Verwaltungsrecht