Eintreibung ausstehender Kredite im In- und Ausland, sowie Schadensersatz.

Wir bieten einen speziellen Unterstützungs- und Beratungsservice an, für die Einziehung ausstehender Kredite in Italien als auch im Ausland.

Nach einer angemessenen vorherigen Ermittlung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners und möglicherweise seiner Familienangehörigen oder Dritter, wenn diese zur Zahlung verpflichtet sind, wird die Eventualität des Verfahrens überprüft, wodurch unnötige Kosten für den Gläubiger / Klienten vermieden werden.

In der nächsten Phase wird eine formelle Zahlungserinnerung an den Schuldner und etwaige Mitschuldner vorbereitet, eine sogenannte formelle Mitteilung, die die Verjährungsfrist unterbricht und den Schuldner vor einer bevorstehenden gerichtlichen Klage im Falle eines Verzugs warnt.

Erst dann wird die am besten geeignete und angemessenste Verfahrensstrategie in Bezug auf den konkreten Fall verabschiedet, wie z. B. Einleitung des Mahnverfahrens, Verfahren der einstweiligen Anordnung im Erkenntnisverfahren oder einem ordentlichen Verfahren , darauf folgend wird die Exekutivphase eingeleitet, mit der Zwangsvollstreckung von Immobilien, Pfändung von privatem Vermögen, sogar einem Fünftel des Gehalts und wenn alle Bedingungen mit dem Insolvenzantrag des Schuldners erfüllt sind.

Siehe auch:

Familienrecht