Arbeitsrecht

Gerichtliche und außergerichtliche Beratung und Unterstützung für Arbeitnehmer und Selbständige, bei Entlassungen und Kündigung des Arbeitsverhältnisses, Disziplinarmaßnahmen, sowie bei Arbeitsunfällen;

Gerichtliche und außergerichtliche Beratung und Unterstützung in Bezug auf Entschädigungs-, Versicherungs- und Sozialversicherungsleistungen.

Gerichtliche und außergerichtliche Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit Streitigkeiten über Schadensersatz im Bereich der Arbeits- und Sozialversicherungsvorschriften.

Diese Tätigkeit wird in Zusammenarbeit mit einigen der qualifiziertesten Arbeitsrechtler des Sektors durchgeführt.

Siehe auch:

Eilverfahren